Rathaus Oberhausen

Gesetzliche Regelungen zu den "Stillen Feiertagen"

Bild: Zum Gedenken an die Verstorbenen kommen jetzt die
Zum Gedenken an die Verstorbenen kommen jetzt die "Stillen Feiertage".

Der städtische Bereich Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass der Allerheiligentag am 1. November, der Volkstrauertag am 15. November und der Totensonntag am 22. November zu den so genannten Stillen Feiertagen gehören und an diesen Tagen verschiedene Veranstaltungen gesetzlich verboten sind. Dazu zählen insbesondere

• Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen,
• Sportveranstaltungen, Pferderennen, Pferdeleistungsschauen,
• Zirkusveranstaltungen und Volksfeste,
• der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen,
• musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb
• sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, einschließlich Tanz.

Weitere Auskünfte über diese Regelungen erteilt der Bereich Öffentliche Ordnung unter der Rufnummer 0208 825-2500.