Rathaus Oberhausen

Feuerwehr gibt Tipps zu Martinsfeuern

Bild: 					                    Beim Abbrennen von Brauchtumsfeuern müssen bestimmte Regeln beachtet werden.
Beim Abbrennen von Brauchtumsfeuern müssen bestimmte Regeln beachtet werden.

In diesen Tagen ziehen wieder Kinder mit bunten, selbstgebastelten Laternen durch die dunklen Straßen, um den bevorstehenden Martinstag zu feiern. Im Anschluss werden mancherorts Martinsfeuer zur Brauchtumspflege und zu Ehren des Heiligen St. Martin entzündet. Hierbei steht der besinnliche Gedanke im Vordergrund.

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist hierbei nicht Sinn und Zweck des Brauchtums und bleibt weiterhin untersagt. Nicht öffentliche Martinsfeuer im eigenen Garten, die nicht für jedermann frei zugänglich sind, zählen ebenfalls dazu. Einsätze der Feuerwehr sind bei derartigen ordnungswidrigen Verstößen unter Umständen
kostenpflichtig.

Kindertageseinrichtungen und Schulen in Oberhausen hingegen laden zu traditionellen, öffentlichen Martinsfeuern ein. Wie bei allen anderen Brauchtumsfeuern auch, ist bei einem Martinsfeuer einiges zu beachten:

• Generell sollte nur trockenes und unbehandeltes Holz verwendet werden. Da sich Tiere zwischen den Hölzern eingenistet haben könnten, ist das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten.

• Die Feuerstelle selbst muss einen ausreichenden Abstand zu Bäumen, Hecken oder Häusern haben. Beachten Sie hierbei den entstehenden Funkenflug und die Wärmestrahlung des Feuers. Um beim Entzünden des Feuers schwerste Verbrennungen zu vermeiden, dürfen keine Brandbeschleuniger wie Benzin oder Brennspiritus eingesetzt werden.

• Kleine Kinder empfinden das Martinsfeuer als sehr faszinierend und anziehend. Lassen Sie deshalb die Kinder nie unbeaufsichtigt. Das Feuer selbst ist während des Abbrennens zu beaufsichtigen und sollte bei Gefahr durch ein bereitgestelltes Löschmittel (Wasser oder Feuerlöscher) eigenständig abgelöscht werden können.

• Eine Rauchbelästigung ist in jedem Fall zu vermeiden. Die Verbrennungsrückstände müssen ebenfalls abgelöscht und anschließend beseitigt werden. Gerät das Feuer dennoch außer Kontrolle, verlieren Sie keine Zeit. Rufen Sie die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 an.

Für weitere Informationen zur Verhütung von Bränden und Brandgefahren, steht Ihnen die Berufsfeuerwehr der Stadt Oberhausen unter der Rufnummer 0208 85 85-1 (Fachbereich Vorbeugender Brandschutz) zur Verfügung.