Rathaus Oberhausen

Elternbeirat für das Jugendamt gewählt

Bild:                           Der Jugendamtselternbeirat unmittelbar nach seiner Wahl im Gemeindehaus der Evangelischen Christuskirchengemeinde. (Foto: privat)
Der Jugendamtselternbeirat unmittelbar nach seiner Wahl im Gemeindehaus der Evangelischen Christuskirchengemeinde. (Foto: privat)

Die Delegierten der Elternbeiräte aus den 78 Kindertageseinrichtungen in Oberhausen haben zum ersten Mal den Jugendamtselternbeirat für Oberhausen gewählt. Grundlage dafür ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das die Elternmitwirkung in KiTas deutlich erweitert.

Zur Wahlversammlung eingeladen hatte der Kinderpädagogische Dienst der Stadt Oberhausen in Kooperation mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen, der auch diese erstmalig stattfindende Wahl organisierte. Von den 78 Elternbeiratsvertretern Oberhausener Kindertageseinrichtungen waren 46 der Einladung zur Wahl gefolgt. 17 Delegierte stellten sich zur Wahl für den Jugendamtselternbeirat, der 10 Mitglieder umfasst.

Gewählt wurden für das laufende Kindergartenjahr 2011/12:

Andreas Blanke – Städtische KiTa Königshardt (Vorsitzender und Delegierter für den Landeselternbeirat)
Corinna Buschkühl – Neuapostolische KiTa Gute Hoffnung
Andreas Caniels – Katholische KiTa Unsere Liebe Frau
Mark Gehrke – Städtische KiTa Holten
Gloria Kaminski – KiTa Löwenzahn Osterfeld
Sevda Kilicli – KiTa Die Arche (stellv. Vorsitzende)
Thomas Minga – Städtische KiTa Vennepoth
Andreas Rademacher – Katholische KiTa Fantasiewerkstatt
Marion Ridderskamp – Katholische KiTa Liebfrauen
Jessica Wagner KiTa Zaubersterne


Gemäß KiBiz vertritt der Jugendamtselternbeirat die Interessen von Eltern gegenüber den Trägern der Kitas. Er soll vom Jugendamt bei den wesentlichen Fragen der Kita-Betreuung informiert und angehört werden. Da es neben dem Jugendamtselternbeirat noch die Beiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen gibt, kann der Jugendamtselternbeirat vor allem Angelegenheiten erörtern, die für mehrere oder alle Kindertageseinrichtung gelten: Dies können zum Beispiel Betreuungsbedarfe der Eltern und Wünsche zum Angebot, Elternbeiträge oder fachliche Initiativen oder Projekte von allen oder mehreren Kitas sein.

Die Entscheidung über diese Fragen werden nach der Beteiligung des Jugendamtselternbeirats vom Jugendamt/ Kinderpädagogischer Dienst, Jugendhilfeausschuss bzw. von den Trägern der Kitas getroffen. Die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderung und deren Eltern sollen angemessen berücksichtigt werden.

Klaus Gohlke, Leiter des Kinderpädagogischen Dienstes der Stadt Oberhausen, erklärt dazu: „Die Stärkung der Elternmitwirkungsrechte im Kindergarten ist sehr zu begrüßen. Neben engagementvollen Kräften in den Einrichtungen, auf der Trägerebene sowie auf Kommunal- und Landesebene brauchen wir auch aktive Eltern, die uns bei der Weiterentwicklung des frühkindlichen Bildungs- und Betreuungssystems konstruktiv begleiten und unterstützen. Die relativ hohe Beteiligung an der ersten Jugendamtselternbeiratswahl ist ein Erfolg und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den gewählten Elternvertretern.“