Rathaus Oberhausen

Straßenbahn 105 soll verlängert werden

Bild:         Zur Zeit gibt es in Oberhausen nur die Straßenbahnlinie 112. Das soll sich mit Verlängerung der Essener 105 ändern. (Foto: stoag)
Zur Zeit gibt es in Oberhausen nur die Straßenbahnlinie 112. Das soll sich mit Verlängerung der Essener 105 ändern. (Foto: stoag)

Geld vom Bund erhofft sich das Land NRW für fünf Nahverkehrsprojekte, darunter für den Lückenschluss der Stadtbahnlinie 105 zwischen Oberhausen und Essen. Die Gesamtinvestition für diese Maßnahme beläuft sich auf rund 77 Millionen Euro.

Konkret geht es um den Neubau einer oberirdischen Stadtbahn zwischen der zentralen ÖPNV-Haltestelle „Neue Mitte Oberhausen“ bis zum Ausbauende der bestehenden Essener Straßenbahnlinie 105 an der Stadtgrenze Oberhausen / Essen in Frintrop. Dieser Lückenschluss im Straßenbahnnetz würde eine Ringverbindung zwischen den Hauptbahnhöfen Oberhausen, Mülheim und Essen ermöglichen.

Diese Strecke war von Oberhausener Seite schon vor rund zehn Jahren geplant worden. Die rot-grüne Landesregierung sieht diese Straßenbahnverbindung als überaus lohnenswerten Lückenschluss im Bahnnetz des Ruhrgebiets an. Dagegen hatte der frühere NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) die aus dem Jahr 2002 stammenden Pläne auf Eis gelegt.

Vorgesehen ist, die Linie mit zwei Haltepunkten erst über die Essener Straße und auf Höhe der Mellinghofer Straße auf das Stahlwerksgelände zu führen. Im weiteren Verlauf soll die Linie zwischen Kanal und CentrO geführt und schließlich am Gasometer an die bestehende Nahverkehrstrasse angebunden werden.

Staatssekretär Gunther Adler erklärte nun dazu in Düsseldorf: „Die Investitionen des Bundes für die Verkehrsinfrastruktur müssen auch nach Auslaufen des bis 2019 geltenden Gemeindeverkehrsfinan¬zierungsgesetzes und des Entflechtungsgesetzes gesichert sein. NRW mit seiner überdurchschnittlichen Verkehrsbelastung ist das Transitland im Herzen Europas und braucht die verlässliche Finanzierung durch die Bundesmittel.“

Dem Bund wurden jetzt die fünf neuen Maßnahmen zur Aufnahme in das Programm gemeldet. Ein Anspruch auf Förderung besteht damit noch nicht. Wenn der Bund die Vorhaben vorläufig berücksichtigt, muss in einem zweiten Schritt zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen das Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit voll durch¬geplant sein sowie die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen.