Rathaus Oberhausen

Zweiter Aktionsplan gegen Lärm in Oberhausen

Bild: Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung: Es gibt drei Bürgerinformationsabende.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung: Es gibt drei Bürgerinformationsabende.

Die Belastung durch Lärm stellt mittlerweile in den Städten und Ballungsräumen eine der größten Umweltprobleme dar. So ist die Lärmbelastung durch veränderte Mobilität und Freizeitverhalten für viele Menschen in den letzten Jahrzehnten stetig angestiegen. Im Jahr 2002 hat die Europäische Union (EU) reagiert und die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verabschiedet. Als „Umgebungslärm“ werden belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien bezeichnet, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Im Fokus stehen in Oberhausen der Straßen- und Eisenbahnverkehr.

In einer ersten, bereits abgeschlossenen Stufe wurden 2008 die Straßen mit mehr als 16.000 Verkehrsbewegungen pro Tag und die Hauptschienenstrecken erfasst. Verschiedene lärmmindernde Maßnahmen, wie zum Beispiel die Erneuerung des Straßenbelags auf Teilen der Mülheimer Straße, wurden anschließend umgesetzt. In der zweiten Stufe wurden jetzt alle Oberhausener Straßenabschnitte mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr von mehr als 4.000 Fahrzeugen, alle Schienenstrecken und bestimmte Industrieanlagen erfasst.

Im zweiten Lärmaktionsplan folgen nun die flächendeckende Betrachtung der Lärmprobleme und die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen. Da es keine gesetzlichen Grenzwerte als Auslöser für die Lärmaktionsplanung gibt, orientiert sich die Stadt Oberhausen bei der Erstellung der Aktionspläne an den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung, um gesundheitliche Beeinträchtigungen weitgehend auszuschließen.
 
Entsprechend werden die bewohnten Bereiche im Stadtgebiet betrachtet, bei denen laut Lärmkarten Belastungen von über 65 Dezibel als 24-Stundenwert beziehungsweise von über 55 Dezibel als Mittelungspegel in der Nacht auftreten. Ein Gutachterbüro hat auf dieser Grundlage einen ersten Entwurf für einen Lärmaktionsplan entwickelt. Der Entwurf enthält Maßnahmenvorschläge wie zum Beispiel lärmmindernde Straßenbeläge, Lkw-Nachtfahrverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Interessierten soll die Möglichkeit gegeben werden, rechtzeitig und effektiv an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Nach den Sommerferien kann der Entwurf in einem Zeitraum von vier Wochen ab dem 25. August 2016 im Technischen Rathaus eingesehen werden. Offenlage ist im Technischen Rathaus Sterkrade, Bereich Umweltschutz, Gebäudeteil B, 6. Etage, montags bis donnerstags, von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15 Uhr, freitags von 8:30 bis 12 Uhr. Anregungen und Kritik können direkt vor Ort, aber auch per E-Mail unter laerm@oberhausen.de oder per Post (Stadt Oberhausen, Bereich Umweltschutz, Stichwort: Lärmaktionsplan, Bahnhofstraße 66, 42046 Oberhausen) eingereicht werden. Darüber hinaus finden in den drei Stadtbezirken Informationsabende statt. Alle Hinweise werden im Anschluss durch den Gutachter geprüft und gegebenenfalls in den Entwurf eingearbeitet. Der endgültige Entwurf wird anschließend dem Rat der Stadt zum Beschluss vorgelegt. Die beschlossenen Lärmminderungsmaßnahmen werden im Anschluss nach und nach umgesetzt.

Termine für die Bürgerinformationsabende nach Bezirken:
Montag, 29. August, 18 Uhr, Technisches Rathaus Sterkrade, A 118
Mittwoch, 7. September, 18 Uhr, Rathaus Osterfeld, Raum 40
Montag, 12. September, 18 Uhr, Rathaus Alt-Oberhausen, Raum 170