Der städtische Bereich Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass der Allerheiligentag am 1. November, der Volkstrauertag am 15. November und der Totensonntag am 22. November zu den so genannten Stillen Feiertagen gehören und an diesen Tagen verschiedene Veranstaltungen gesetzlich verboten sind.
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